Wir sind umgezogen

Ab 01. Januar 2020 finden Sie uns in der Goldbacher Straße 13 in 88662 Überlingen unter folgenden neuen Rufnummern: 07551 - 937582 W. Kopf 07551 - 93753 H. Ernst

Professionelle Flipchart-Gestaltung

für alle, die mit Flipcharts arbeiten. Am 24.04.2018 in Überlingen. Mehr Informationen anfordern über Kontakt unter dem Stichwort: Flipchart

Kraftvoll und gelassen Ziele erreichen

Systematische Mentaltrainings-Reihe mit Andreas Wismek. Start: 23.09./24.09 2017. Mehr Informationen anfordern über Kontakt unter dem Stichwort: Mental

Goldbacher Straße 13
88662 Überlingen
E-mail: service@aheadsolutions.de Telefon: +49 7551 937 582
+49 7551 937 583
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AGB

Stand Januar 2013

§1 Firmeninterne Veranstaltungen

Firmeninterne Veranstaltungen sind Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops, Vorträge und Coachings, die für die Mitglieder einer Organisation unabhängig des Veranstaltungsortes durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§2 Stornierung von firmeninternen Veranstaltungen

Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Unternehmensberatungen, Workshops und Vorträge können bis 45 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis 30 Kalendertage vor dem Termin stellt aheadsolutions für bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Der Vertragspartner kann einmalig einen Ersatztermin benennen. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Höhe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen fällig. Bei Absagen kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnet aheadsolutions die volle Summe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen.

§3 Stornierung von Coaching-Terminen

Bei Absage des Termins innerhalb einer Woche vor dem vereinbarten Termin werden Stornogebühren erhoben. Sie betragen 30% des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit, der verbleibende Anteil wird mit dem Folgetermin verrechnet. Bei einer Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden Stornogebühren in voller Höhe des vereinbarten Stundensatzes und der geplanten Zeit berechnet. Nimmt ein Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten des jeweiligen Tagungshotels oder Coaching-Raums, die auf Grund von Umbuchung oder Stornierung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

§4 Offene Seminare

Offene Seminare sind solche Seminare, die von aheadsolutions öffentlich ausgeschrieben werden, z. B. Homepage, Katalog, Anzeige. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. Die Rechnung der Teilnahmegebühr ist bis zum Beginn des Seminars zu zahlen. Zur Teilnahmegebühr kommen außerdem die Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung im jeweiligen Tagungshotel hinzu. Diese Kosten sind direkt im Hotel zu zahlen.

§5 Umbuchungen oder Stornierungen bei offenen Seminaren

Umbuchungen oder Stornierungen sind bis 45 Kalendertage vor Seminarbeginn einmalig kostenfrei möglich. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Seminargebühr fällig. Bei einer Umbuchung oder Stornierung kürzer als 45 Kalendertage vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr fällig. Wird ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten nach der Stornierung gebucht, können 50% der Stornierungsgebühr angerechnet werden. Alternativ kann die Nennung eines Ersatzteilnehmers bis 1 Tag vor Seminarbeginn erfolgen. Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Kosten des jeweiligen Tagungshotels, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen sind vom Teilnehmer zu tragen. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§6 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist aheadsolutions berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu

Lasten des Veranlassers der Transaktion. Alle Seminargebühren und Honorare verstehen sich in EURO zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§7 Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Inhalt und Ablauf von Seminar- und Veranstaltungsprogrammen, ebenso wie der Einsatz der Trainer und Berater können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer und die Vertreter des Auftraggebers weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§8 Veranstaltungsannullierung

aheadsolutions behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 6 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall einer Veranstaltung (offen oder firmenintern) durch Krankheit des Trainers oder Beraters, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§9 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§10 Urheberrechte

Mit der Anmeldung zu einem offenen Seminar oder einer firmeninternen Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer zur Beachtung der folgenden Punkte. Begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§11 Haftung

Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt aheadsolutions keine Haftung. aheadsolutions haftet nicht für Schäden, die von Veranstaltungsteilnehmern oder Vertretern des Auftraggebers vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. aheadsolutions weist ausdrücklich darauf hin, dass Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung. aheadsolutions übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Veranstaltungsvoraussetzungen auf Seiten des Auftraggebers und seiner Mitglieder ergeben. aheadsolutions behält sich vor, Teilnehmer und Vertreter des Auftraggebers, die durch ihr Verhalten unserem Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§12 Zufriedenheitsgarantie

Teilnehmer offener Seminare, die mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung der Seminargebühr. Darunter fallen nicht die Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung im jeweiligen Tagungshotel.

§13 Sektenpassus

Die Veranstaltungen von aheadsolutions beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass unsere Firma nicht nach einer Methode („Technologie") von L. Ron Hubbard (z.B. der „Technologie" zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien" angelehnt sind und unterbinden jedwede Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien" in unserem Unternehmen und veranlassen niemanden dazu diese zu organisieren bzw. zu besuchen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie") von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie") von L. Ron Hubbard unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/ oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode („Technologie") von L. Ron Hubbard geführt oder beeinflusst werden.

§14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Überlingen.

§15 Schlussbestimmungen

Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.